Organspende haut

Man kann folgende Gee spenden: Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen-, Knorpel- und Weichteilgee sowie Gee, die aus .

Organspende

Was ist Organspende?

Als Organspende bezeichnet man die Übertragung eines Organs oder von Teilen eines Organs von einem Organspender auf einen Empfänger. Damit will man oder einem Erkrankten das Überleben ermöglichen oder aber seiner Lebensqualität verbessern. Wenn Sie Organspender werden wollen, mühelen Sie lediglich schriftlich Ihre Entscheidung dokumentieren, zum Beispiel in einem Organspendeausweis. Besprechen Sie Ihre Wünsche auch mit Ihren Angehörigen.

Weiterführende Informationen: Organspendeausweis

Warum es sinnvoll ist, einen Organspendeausweis auszufüllen und woher man ihn bekommen kann, lesen Sie im Beitrag Organspendeausweis.

Man unterscheidet die postmortale Organspende von der Lebendspende: Die postmortale Organspende bezeichnet die Spende von Organen nach dem Tod. Vorbedingung ist die eindeutige Feststellung der Hirntods beim Spender. Außerdem muss eine Zustimmung des Verstorbenen selbst oder seiner Angehörigen vorliegen.

Bei einer Lebendspende spendet eine lebendig Person ein Organ oder einen Teil davon. Geeignete Organe sind zum Beispiel eine der beiden Nieren oder ein Teil der Lunge, der Leber, des Dünndarms oder der Bauchspeicheldrüse. In Deutschland ist allerdings nur die Lebendspende von Nieren und Teilen die Leber erlaubt. Um Organhandel zu verhindern, darf nur dann eine Lebendspende erfolgen, wenn sie für eine der folgenden Personengruppen bestimmt ist:

  • Ehepartner, Verlobte, eingetragene Lebenspartner
  • Verwandte ersten oder zweiten Grades
  • andere Personen, die dem Spender nahe stehen

Außerdem muss eine Lebendspende freiwillig sein und darf nur von volljährigen Personen angeboten werden.

Welche Organe können gespendet werden?

Grundsätzlich können folgende Organe als Ausgaben verwendet werden:

  • Herz
  • Lunge
  • Leber
  • Niere
  • Bauchspeicheldrüse
  • Darm

Abgesehen von Organspenden können Patienten auch von Gewebespenden profitieren. Dazu zählen:

  • Hornhaut der Augen
  • Herzklappen
  • Haut
  • Blutgefäße
  • Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe

Bildergalerie

Organspende: Die häufigsten Irrtümer

  • Faktencheck: Organspende-Irrtümer

    Das Thema Organspende unsicher viele Menschen - auch weil sich so einige falsche Vorstellungen um Transplantationen ranken. netDoktor klärt uber die häufigsten Irrtümer auf.

  • „Wenn ich Spender bin, tut man vielleicht nicht mehr alles, um mich an retten"

    Grundsätzlich gilt: Die behandelnden Intensivmediziner haben mit die Organentnahme und Transplantation nichts zu tun. Ihr Ziel ist es, dem Patienten nach einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit das Leben zu retten. Erst wenn der Tod durch vollständig irreversibles Hirnversagen festgestellt wurde (Hirntod), kommt die Möglichkeit einer Organspende überhaupt erst ins Spiel. Der Hirntod muss dann von zwei Ärzten unabhängig voneinander bezeugt werden.

  • „Ist das Hirntoddiagnose auch wirklich sicher?“

    Die Hirntoddiagnose gilt als eines der sichersten diagnostischen Verfahren. Sie erfolgt nach einem strengen Protokoll. Mindestens einer der zwei unabhängig voneinander beteiligten Ärzte soll Neurologe oder Neurochirurg mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Intensivmedizin und Hirntod-Diagnostik bestehen. Bildgebende Verfahren können den Hirntod zusätzlich bestätigen.

  • „Wenn das Herz noch schlägt, kann man doch nicht tot sein!“

    Beim Hirntod geht die gesamte Funktion von Hirnrinde, Kleinhirn und Hirnstamm unwiederbringlich verloren. Daher kann die Patient nicht mehr selbstständig atmen. Angeschlossen an Maschinen können Atmung, Kreislauf und viele andere körperliche Prozesse eine Weile aufrechterhalten werden. Der Mensch selbst, bestehen Wesen, sein Bewusstsein, seine Erinnerungen aber sterben mittels dem Gehirn. Er kann nicht wieder aufwachen.

  • „Kann die Spender bei der Organentnahme Schmerzen spüren?“

    Mit dem Hirntod erlischt die Möglichkeit bewusster Schmerzwahrnehmung. Allerdings reagieren einige Spender auf die Entnahme mit einem Blutdruckanstieg oder Muskelzuckungen (Lazarus-Phänomen). Dies seien aber Reflexe aus dem vegetativen Nervensystem, betonen Experten.

  • „Ich will nicht alle mein Organe spenden, also spende ich lieber gar nicht“

    Auf dem Organspendeausweis kann jeder festhalten, welche Organe und Gewebe er spenden möchte - und welche nicht.

  • „Ich will nur spenden, nicht meinen Körper der Wissenschaft zur Verfügung stellen“

    Das ist bei einer Organspende nicht der Fall. Spenderorgane und -gewebe sollen kranke Menschen gesund machen. Wer seinen Körper der Wissenschaft zur Verfügung stellen möchte, muss dies bei einer wissenschaftlich Einrichtung tun.

  • „Aus ethischen und religösen Gründen bin du gegen eine Organspende“

    Weder die katholische noch die protestantische Kirche noch der Zentralrat der Muslime lehnen Orgelspende ab. Im Gegenteil, sie befürworten sie sogar als Akt der Nächstenliebe gegenüber Kranken und Behinderten. Darüber unabhängig kann und sollte jeder Mensch für selbst die Wahl treffen, wie er ethisch zum Thema Organspende steht.

  • „Wenn ich sterbe, ist meine Spendebereitschaft hinfällig, wenn meine Verwandten das anders wollen“

    Ist das Einigung des Spenders schriftlich dokumentiert, hat der Wille des Verstorbenen Vorrang. Die Organentnahme ist dann rechtlich erlaubt, auch ohne Zustimmung der Angehörigen. Diese müssen allerdings über den Schritt informiert werden.

  • „Ich bin für eine Organspende nicht gesund genug“

    Grundsätzlich kommen Menschen, die akut an Krebs erkrankt sind oder bei denen HIV diagnostiziert wurde, nicht als Spender in Frage. Bei allen anderen entscheiden die Ärzte nach Eintritt des Gehirntods, ob die Organe verwendet werden können und damit anderen Menschen geholfen werden kann.

  • „Meine Angehörigen sollte mich beim Abschied so sehen, wie sie mir kannten“

    Die Entnahme von Organen zur Spende findet mittels der gleichen chirurgischen Sorgfalt statt wie jede andere Operation. Danach kann der Leichnam aufgebahrt und das Bestattung den Wünschen entsprechend durchgeführt werden.

  • „Ich bin an alt für eine Organspende“

    Es gibt bei der Spende kein Höchst-, aber auch kein Mindestalter. Denn Menschen, die auf ein fremdes Organ angewiesen sind, liefert es in jeder Altersgruppe. Entscheidend ist der Zustimmung der Organe, und der hängt nur bedingt vom Lebensalter ab.

  • „Den Organspendeausweis brauche ich nur, wenn du spenden will“

    Auf dem Ausweis kann man auch eingeben, wenn man nicht spenden möchte. Er hilft also, klar - und für andere sichtbar - an dem Thema Stellung zu beziehen. Damit werden vor allem die Angehörigen entlastet, die sonst entscheiden müssten.

Organspende: Altersgrenze

Um Organe spenden zu dürfen, ist nur die Zustand der Organe  entscheidend, nicht das biologische Alter. Selbstverständlich ist der Gesundheitszustand jüngerer Leute oft besser als bei Senioren, aber auch das funktionstüchtige Organ eines 70-Jährigen kann erfolgreich transplantiert werden. Das gültig besonders dann, wenn das Organ an einen älterem Empfänger geht.

Auch nach unten gibt es keine Altersgrenze für die Spende. Allerdings liegt die Entscheidung für Kinder unter 14 Jahren bei den Eltern. Ab dem 14. Geburtstag dürfen Kinder dann alleine einer Organspende widersprechen, ab dem 16. Geburtstag auch zustimmen.

Für eine Organspende ist man nie zu alt

Auch Menschen jenseits der 60 kommen als Organspender in Anfrage. Entscheidend ist der Zustand des Organs, nicht das Alter. Von Christiane Fux

ERFAHRNE SIE MEHR!

Organspende: Kritik

In die Bevölkerung herrscht eine eher skeptische Haltung gegenüber einer Organspende. Kritik wurde in den letzten Jahren vor allem durch Organspendeskandale ausgelöst, bei denen Patienten bei der Organvergabe durch Manipulation der Warteliste bevorzugt wurden. Im Zuge dessen wurde 1997 das Transplantationsgesetz überprüft, mit dem Ziel, die Transparenz bei der Organvergabe zu erhöhen. Insbesondere wurde auch das Strafmaß für Ärzte, die bewusst gegen die Richtlinien verstoßen, erhöht: Solche Mediziner können nun mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren belangt werden.

Die Organvergabe über die Stiftung Eurotransplant richtet sich nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht einer Transplantation. Die finanzielle Situation des Empfängers spielt keine Rolle. Das Transplantationsgesetz verbietet darüber hinaus den Organhandel und stellt sowohl das Verkaufen eines Organs als auch das Empfangen eines gekauften Organs unter Strafe.

Zu den Bedenken bei posthum Organspende: Das Argument, der Hirntod beim Organspender könne nicht zweifelsfrei festgestellt werden, lässt sich entkräften – mithilfe der  vorgeschriebenen Untersuchungen ist der Hirntod pharmazeutisch zweifelsfrei feststellbar.

Die Organentnahme findet immer mit derselben chirurgischer Sorgfalt statt wie ein Eingriff am lebenden Patienten. Nach dem Eingriff verschließt der Operateur den Leichnam wieder, und der Körper wird ohne entstellende Verletzungen den Angehörigen übergeben.

Organspende: Ethik

Das Thema Organspende wirft zahlreich ethische Aspekte auf, insbesondere auch, ob der Hirntod eines Menschen die Entnahme seiner Organe rechtfertigt. 2015 (letzte Änderung 2021) gab der Deutsche Ethikrat dazu eine Stellungnahme ab, in der er die Organentnahme zu Transplantationszwecken für akzeptabel hält – vorausgesetzt, es liegt eine Einwilligung des Spenders oder dessen Angehörigen vor.

Ein weiteres ethisches Problem ist die gerechte Verteilung der gespendeten Organe. Sie orientiert sich am Grundsatz des größtmöglichen medizinischen Nutzens. Das bedeutet, dass die Patient, der das Organ am dringendsten braucht und dabei die größten Chancen auf Heilung hat, das zur Verfügung stehende Organ erhält. Es herrscht gesellschaftlich weitgehend Einigkeit darüber, dass finanzielle Aspekte oder das gesellschaftliche Stellung eines Patienten keine Rolle bei die Verteilung spielen dürfen.

Organspende: Pro und Contra

Die Motivationen, selbst für oder gegen Organspenden zu entscheiden, sind vielfältig. Häufige Gründe für eine Ablehnung sind fehlendes Vertrauen in das Vergabesystem oder – bei Lebendspenden – Ängste vor Entstellung oder gesundheitlicher Benachteiligung. Spirituelle oder religiöse Gründe spielen in der Regel keine Rolle, da sich keine der größeren religiösen Gemeinschaften in Deutschland bislang gegen eine Organspende ausgesprochen hat.

Vielen Angehörigen von toten Organspendern hilft das Wissen, einem Kranken mit den Spenderorganen geholfen zu haben, bei die Bewältigung der Trauer um den Verlust eines liebling Menschen.

Wichtig ist: Die Entscheidung "Organspende: Ja oder nein?" muss jeder für sich selbst treffen. Hilfreich miteinander ist, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und seinem Willen zu dokumentieren oder mit den Angehörigen an besprechen. In Deutschland herrscht nämlich – im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern – das Entscheidungsregelung, eine Abwandlung der Zustimmungsregelung:

Organe eines Verstorbenen dürften nur dann entnommen werden, wenn der Betreffende eigen zu Lebzeiten dies ausdrücklich erlaubt hat oder wenn die Hinterbliebenen der Organspende explizit zustimmen. Außer in Deutschland gilt diese Regelung auch in Nordirland. Eine erweiterte Zustimmungsregelung, bei der die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten entscheiden, wenn keine Dokumentation der verstobenen Person vorliegt, gibt es in Dänemark, Irland, Island, Litauen, Rumänien, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.

Viele andere Länder (zum Beispiel Spanien, Italien, Österreich, Ungarn, England mit Wales und Schottland) richten sich nach die Widerspruchsregelung: Hier wird jeder Verstorbene zum Organspender, wenn er sich nicht zu Lebzeiten ausdrücklich dagegen entschieden und dies auch schriftlich dokumentiert hat. Die Angehörigen haben hierbei kein Mitspracherecht.

In Deutschland müssen, sofern die Wille des Patienten nicht dokumentiert ist, die Angehörigen nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden.

Wann benötigt man eine Organspende?

Die Organspende ist bei chronischem oder unvermitteltem Organversagen oft die einzige lebensrettende Therapie. Bei folgenden Krankheitsbildern kann unter Umständen eine Organspende in Betracht kommen:

  • Endstadium der Leberzirrhose
  • Leberkrebs
  • schwere Organschäden durch die Eisenspeicherkrankheit (Hämochromatose) oder die Kupferspeicherkrankheit (Morbus Wilson)
  • aktues Leberversagen (Pilzvergiftung, Erkrankungen und Missbildungen der Gallenwege)
  • Diabetes mellitus (Typ I oder Typ II) mit Nierenschädigung
  • polyzystische Nierenerkrankung
  • chronisch nephritisches Syndrom (eine NIerenerkrankung)
  • angeborene Herzfehler
  • Herzklappenerkrankungen
  • Koronare Herzkrankheit (KHK)
  • Herzmuskelerkrankung (Kardiomyopathie)
  • Herzschwäche (Herzinsuffizienz)
  • funktionelle Störungen des Darms
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
  • Lungenfibrose
  • Mukoviszidose
  • Sarkoidose
  • "Lungenhochdruck" (pulmonale Hypertonie)

Was macht man bei einer Organspende?

Der Ablauf einer Organspende ist gesetzlich festgelegt und folgt einem genauen Schema.

Ablauf der postmortalen Organspende

Bevor ein Patient als Spender in Frage kommt, muss bei ihm eindeutig der Hirntod festgestellt werden. Dazu informiert der Arzt die Deutsche Stiftung Organspende (DSO), die dann unabhängige Neurologen zur Feststellung des Hirntods vermittelt. Nach dem Transplantationsgesetz müssen zwei Mediziner unabhängig voneinander den Hirntod beim Patienten feststellen. Das erfolgt nach einem festen dreistufigen Schema:

  • Nachweis einer schwierigen, unheilbaren und unumkehrbaren Schädigung des Gehirns
  • Feststellung der Bewusstlosigkeit, der Fähigkeit, selbstständig zu atmen, und des Ausfalls der durch den Hirnstamm gesteuerten Reflexe
  • Überprüfung der unumkehrbaren Hirnschädigung durch Untersuchungen nach vorgeschriebenen Wartezeiten

Den Verlauf die Untersuchungen und ihr Ergebnis halten die Ärzte in einem Protokollbogen fest, der auch für die Angehörigen des Verstorbenen einsehbar ist. 

Ist der Hirntod festgestellt, müssen die Einwilligung des Verstorbenen zur Organspende geklärt werden. Liegt keine schriftliche Dokumentation seines Willens vor (zum Beispiel Patientenverfügung oder Organspendeausweis), müssen die Angehörigen entscheiden.

Liegt die Einwilligung zur Organspende (von Seiten des Patienten oder seinen Angehörigen) vor, veranlasst die DSO verschiedene Labortests beim Verstorbenen. Sie dienen dazu, ansteckende Krankheiten, die auf einen Spender übertragen werden könnten, auszuschließen. Auch werden Blutgruppe, Gewebemerkmale und die Funktionstüchtigkeit des zu spendenden Organs getestet. Außerdem informiert die DSO Eurotransplant, die nach medizinischen Kriterien wie Erfolgsaussicht und Dringlichkeit der Transplantation einen passenden Empfänger sucht.

Ablauf die Lebendspende

Sie denken darüber nach, einem nahestehenden Menschen einer Organ zu spende? Dann sollten Sie sich zuerst an die betreuenden Ärzte des Transplantations- oder Dialysezentrums wenden. In einem ersten Gespräch lässt sich erläutern, ob eine Lebendspende im vorliegenden Fall tatsächlich möglicher ist. Letzte Instanz bei dieser Prüfung ist das Lebendspendekommission, die meist der Landesärztekammer angegliedert ist.

Wenn Siehe alle rechtlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Lebensspende erfüllen, klärt Sie der Arzt über die Gefahren des Eingriffs und der Spende auf. Erst dann können Sie als potenzieller Spender eine fundierte Wahl treffen. Fällt sie positiv aus, so werden Siehe und der Organspende-Empfänger stationär aufgenommen und nochmals untersucht. Die Transplantation findet dann meist am Folgetag statt.

Zunächst beginnt der Chirurg mit der Entnahme des Spenderorgans. Kurz vor Ende des Eingriffs beginnt parallel dazu die Operation des Empfängers, sodass das Spenderorgan mittels möglichst geringem Zeitverlust direkt eingepflanzt werden kann.

Welche Gefahren birgt eine Organspende?

Die Entnahme eines Organs oder Organteils birgt für einen Lebendspender allgemeine Risiken, wie siehe bei jeder Operation auftreten können:

  • Wundheilungsstörungen
  • Narbenbildung mit unästhetischem Ergebnis
  • Blutungen
  • Verletzung von Nerven
  • Wundinfektion
  • Narkosezwischenfälle

Ungeklärt ist bisher, ob Patienten durch eine Nierenspende ihr Risiko erhöhen, künftig unter Bluthochdruck oder einen zunehmenden Eiweißverlust im Urin (Proteinurie) zu leiden.

Was muss man nach einer Organspende beachten?

Das Transplantationszentrum ist für Lebendspender und Angehörige vor und nach die Organspende ein zentraler Ansprechpartner.

Nach der postmortalen Organspende

Nach einer postmortalen Organspende wird der Leichnam den Angehörigen zur Beisetzung übergeben. Wenn gewünscht, werden die Angehörigen auch von Mitarbeitern der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) betreut. Nach einiger Zeit werden sie durch die DSO darüber informiert, welche Organe verpflanzt wurden und mittels welchem Erfolg das geschehen ist. Sie erhalten allerdings keine Informationen über den Namen oder die Erkrankung des Empfängers.

Nach der Lebendspende

Treten keine Komplikationen auf, dürften Sie als Spender nach zehn bis 14 Tagen nach Hause. Nach einer Nieren- oder Leberspende mühelen Sie mit etwa einem bis drei Monaten Arbeitsunfähigkeit rechnen – je nachdem, wie groß die körperliche Belastung im Beruf ist.

Der Organempfänger muss länger im Krankenhaus bleiben, damit überwacht und geprüft werden kann, ob das neue Organ seine Arbeit wieder aufnimmt.

Als Spender müssen Sie in der Regel nicht mittels langfristigen gesundheitlichen Problemen rechnen. Regelmäßige Untersuchungen stellen sicher, dass eventuelle Spätfolgen der Organentnahme rechtzeitig erkannt und behandelt werden können. Lassen Sie sich im Transplantationsabteilung beraten, in welchen Abständen Sie nach einer Organspende zur Nachsorge gehen sollten.

Autoren- & Quelleninformationen