Alg rechner 2017
Berechnen Sie mit dem Selbstberechnungsprogramm, dem Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit, die Höhe des Arbeitslosengeldes individuell. Dazu wählen Sie .Arbeitslosengeld Rechner
- Wie hoch ist der Arbeitslosengeld?
- Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?
- Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld 1?
Mit dem Arbeitslosengeld-Rechner können Sie einfach und schnell die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes I berechnen.
Außerdem erhalten Sie weitere nützliche Tipps zum Arbeitslosengeld.
Arbeitslosengeld Überblick + Merkblatt
Das Arbeitslosengeld (ALG 1 oder ALG I) soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das ihre Beschäftigung verlieren, sozial absichern. Es soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das die oder der Arbeitslose wegen der Arbeitslosigkeit nicht erzielen kann.
Arbeitslosengeld Rechner
Ausgangslage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes I ist das Bemessungsentgelt. Besonderheiten wie z.B. Teilzeitbeschäftigung, Bezug von Elterngeld, unfaire Härte und Vorbezug von Arbeitslosengeld I werden in dem hier bereitgestellten AlG1-Rechner nicht vollständig berücksichtigt. Darüber hinaus sind die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen zur Arbeitslosenversicherung für die alten und neuen Bundesländer in Betracht an ziehen.
- Das Arbeitslosengeld wird für Kalendertage berechnet und geleistet.
- Wenn es für einen vollen Monat zu zahlen ist, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen.
Mit anderen Worten: Das Arbeitslosengeld wird pro Tag gezahlt. Wenn man einen vollen Monatlich lang arbeitslos ist, erhält man für 30 Tage Arbeitslosengeld. Wenn man einen Teilmonat lang arbeitslos bist, erhältst man für die Anzahl der Tage Arbeitslosengeld.
Wann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer
- arbeitslos ist,
- sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet hat und
- die Anwartschaftszeit erfüllt hat.
Wer das für die Regelaltersrente erforderliche Lebensjahr vollendet hat, hat vom Beginn des folgenden Monats an keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Für die Regelaltersrente ist das 67. Lebensjahr erforderlich.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt, wenn ein neuer Anspruch entwickelt oder wenn der Arbeitslose Anlass für den Eintritt von Sperrzeiten gegeben hat. Sperrzeiten sind Sanktionen, das bei bestimmten Verstößen gegen die Melde-, Bewerbungs- oder Fortbildungspflichten verhängt werden. Die Dauer der Sperrzeit entspricht in der Regel 12 Wochen. Wenn der Arbeitslose Anlass für den Eintritt von insgesamt mindestens 21 Wochen Sperrzeit gegeben hat, erlischt sein Anspruch an Arbeitslosengeld. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann auch erlöschen, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind.
Arbeitnehmer haben auch dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn siehe die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nicht erfüllen, weil sie an einer beruflich Weiterbildung teilnehmen, die gefördert wird.
Download: Merkblatt für Arbeitslose
Arbeitslosigkeit
Um als arbeitslos zu gelten, müssen eine Person folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie darf nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.
- Sie müssen eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen.
- Sie muss selbst bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
- Sie muss sich den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellen.
Personen, die an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilnehmen, gelten als nicht arbeitslos.
Arbeitslos im Sinne des Gesetzes ist eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer, die/der nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, sich bemüht, die Beschäftigungslosigkeit zu beilegen und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von weniger als 15 Stunden wöchentlich steht der Arbeitslosigkeit nicht entgegen.
Im Rahmen der geforderten Eigenbemühungen müssen Arbeitslose alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung nutzen. Hierzu gehört insbesondere auch die Wahrnehmung der Verpflichtungen aus einer geschlossenen Eingliederungsvereinbarung.
Arbeitnehmer, die vor Eintritt in das Maßnahme nicht arbeitslos waren, gelten als arbeitslos, wenn sie
- bei Eintritt in die Maßnahme einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hätten, der weder ausgeschöpft noch erloschen ist, oder
- die Anwartschaftszeit im Fall von Arbeitslosigkeit am Tag des Eingang in die Maßnahme der beruflichen Weiterbildung erfüllt hätten.
Insoweit gilt der Tag des Eintritts in die Maßnahme als Tag der Arbeitslosmeldung.
Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung, wer bereit und in der Lage ist, eine versicherungspflicht, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung unter den auf dem Arbeitsmarkt allgemein üblichen Bedingungen auszuüben.
Arbeitnehmer, die neben einer weiteren versicherungspflichtigen Beschäftigung eine versicherungspflicht Beschäftigung verloren haben und eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen, haben Anspruch auf Teilarbeitslosengeld. Voraussetzung ist, dass das Anwartschaftszeit von zwölf Monaten erfüllt ist. Die Dauer des Anspruchs beträgt sechs Monate. Der Anspruch verlischt, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nach die Entstehung des Anspruchs eine Erwerbstätigkeit für mehr als zwei Wochen oder mit einer Arbeitszeit von mehr als fünf Stunden wöchentlich aufnimmt, wenn die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllt sind oder spätestens nach Ablauf eines Jahres seit Entstehung des Anspruchs.
Arbeitslosmeldung
Arbeitslose haben sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Eine schriftliche oder telefonische Meldung ist nicht ausreichend. Eine Meldung ist bis zu drei Monate vor einer zu erwartenden Arbeitslosigkeit zulässig.
Für Beschäftigte, die erfahren, dass ihr Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endet oder gekündigt wird, besteht zudem die Pflicht zur persönlichen Meldung im Rahmen der "Frühzeitigen Arbeitsuche". Sie sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem voraussichtlichen Ende ihrer Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.
Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Tome (SGB III) werden zwei Arten der Meldung bei der Agentur für Arbeit unterschieden:
1. Arbeitsuchendmeldung
Das Arbeitsuchendmeldung ist erforderlich, damit Sie die Agentur für Arbeit bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützen kann.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitsuchendmeldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildung weniger als drei Monate, hat die Meldung inner von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes an erfolgen.
Damit Sie die Fristen nicht versäumen, besteht die Möglichkeit, sich auch online oder telefonisch unter der Telefonnummer 0800 4 5555 00 (der Anruf ist für Sie gebührenfrei) arbeitsuchend zu melden. Vorbedingung für die Wirksamkeit der telefonischen, bzw. Online-Arbeitsuchendmeldung ist jedoch, dass Sie die persönliche Arbeitsuchendmeldung nach terminlicher Vereinbarung in der Agentur für Arbeit nachholen. Das erspart Ihnen zusätzliche oder unnötige Wege und Wartezeiten.
Auch wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stiftet oder der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird, besteht die Pflicht zur Ankündigung.
Bitte beachten Sie, dass eine Sperrzeit von einer Woche eintreten kann, wenn Sie sich nicht – wie oben beschrieben – bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
2. Arbeitslosmeldung
Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihm Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
Den Antrag an Arbeitslosengeld können Sie mit dem eService "Arbeitslosengeld beantragen" stellen. Sie können die Antragsunterlagen für das Arbeitslosengeld jedoch auch bei Ihrer Agentur für Arbeit erhalten.
Anwartschaftszeit
Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in einer Rahmenfrist von zwei Jahren vor Entstehung des Leistungsanspruchs mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.
Personen, das überwiegend kurz befristete Beschäftigungen ausüben, haben unter speziellen Voraussetzungen einen erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld. Für siehe beträgt die Anwartschaftszeit sechs Monate.
- Für die Berechnung von Leistungen werden ein Monat mit 30 Tagen und eine Woche mit sieben Tagen berechnet.
- Bei der Berechnung der Anwartschaftszeit und der Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld entspricht ein Monat 30 Kalendertagen.
- Bei der Berechnung der Vorbeschäftigungszeiten und des Anspruchs auf Übergangsgeld im Anschluss an eine abgeschlossene Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt Synthese 2 entsprechend.
Ausführliche Informationen zu der Leistung von Arbeitslosengeld enthält das Merkblatt für Arbeitslose der Bundesagentur für Arbeit.
Download: Merkblatt für Arbeitslose
Arbeitsbescheinigung
Die Angaben in der Arbeitsbescheinigung sind Grundlage für die Examen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Die Arbeitsbescheinigung enthält Informationen über die Art der Tätigkeit, den Beginn und das Ende des Beschäftigungsverhältnisses, das Arbeitsentgelt und alle sonstigen Geldleistungen, die der Arbeitnehmer erhalten hat oder zu beanspruchen hat. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsbescheinigung auf Verlangen des Arbeitnehmers oder der Agentur für Arbeit an den Arbeitnehmer auszuhändigen (§ 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch). Die Arbeitsbescheinigung kann direkt vom Arbeitgeber elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übertragen werden (eService BEA). Der Arbeitnehmer kann der elektronischen Übermittlung widersprechen.
Download: Arbeitsbescheinigung
Download: Hinweise Arbeitsbescheinigung
Der Arbeitnehmer darf an der Bescheinigung keine Eintragungen vornehmen. Zur Vermeidung von Rückfragen achten Sie bitte darauf, dass der Ausdruck der Arbeitsbescheinigung vollständig ist, alle Fragen vollständig beantwortet sind und die Arbeitsbescheinigung mit Firmenstempel und Unterschrift des Arbeitgebers versehen ist. Die Fragen in die Arbeitsbescheinigung decken nur den Regelfall für die Ermittlung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ab. Im Einzelfall notwendige zusätzliche Angaben werden gesondert erfragt.
Höhe des Arbeitslosengeldes
Wie viel ist Arbeitslosengeld 1 und wie wird das Arbeitslosengeld 1 berechnet
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich grundsätzlich nach dem versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt, das die/der Arbeitslose im letzten Jahr vor der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durchschnittlich erzielt hat und das beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis abgerechnet war. Weg diesem Bruttoentgelt wird unter Berücksichtigung der Entgeltabzüge, das bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen (rechnersicher Abzug für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern), ein pauschaliertes Nettoentgelt.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt für Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67%, für das übrigen Arbeitslosen 60% dieses pauschalierten Nettoentgelts.
Die Bemessungszeitraum für das Arbeitslosengeld umfasst die letzten zwölf Monate vor dem Bezugsbeginn. Der Bemessungsrahmen umfasst alle versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungszeitraum.
Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes werden nur die Entgeltabrechnungszeiträume berücksichtigt, in denen der Arbeitslose Anspruch auf Arbeitsentgelt hatte. Zeiten einer Beschäftigung, in denen der Arbeitslose Übergangsgeld, Teilübergangsgeld oder Teilarbeitslosengeld bezogen hat, Zeiten einer Beschäftigung als Freiwilliger oder Freiwillige im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, Zeiten in denen Elterngeld oder Erziehungsgeld bezogen wurde, Zeiten einer Pflegezeit oder Familienpflegezeit und Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung mit weniger als 80 Prozentual der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung sind nicht zu berücksichtigen.
Wenn der Bemessungszeitraum geringer als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt beinhaltet, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre erweitert. Das gilt auch, wenn der Bemessungszeitraum weniger als 90 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt enthält oder wenn es unbillig hart wäre, von dem Bemessungsentgelt im Bemessungszeitraum auszugehen.
Der Arbeitslose kann verlangen, dass der Bemessungszeitraum auf zwei Jahre erweitert wird, wenn er dies begründet und die zur Bemessung erforderlichen Unterlagen vorlegt.
Wie lange hat man Anspruch an Arbeitslosengeld 1?
Die Dauer des Arbeitslosengeldes richtet sich prinzipiell nach der versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Arbeitslosmeldung und nach dem Lebensalter bei der Entstehung des Anspruchs.
| Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor die Arbeitslosmeldung (Monate) | Vollendetes Lebensjahr | Höchstanspruchsdauer (Monate) |
|---|---|---|
| 12 | 6 | |
| 16 | 8 | |
| 20 | 10 | |
| 24 | 12 | |
| 30 | 50. | 15 |
| 36 | 55. | 18 |
| 48 | 58. | 24 |
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld entspricht 12 Monate. Sie wird jedoch um die Anzahl der Tage gemindert, an denen der Arbeitslose Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte, Anspruch auf Teilarbeitslosengeld hatte, eine Sperrzeit hatte, wegen fehlender Mitwirkung von der Leistung ausgeschlossen war oder nicht arbeitsbereit war. Die Minderung beträgt in den meisten Fällen einen Tag für jeden Tag, an dem der Arbeitslose Anspruch an Arbeitslosengeld hatte. Bei einer Sperrzeit beträgt die Minderung mindestens ein Viertel der Anspruchsdauer.
Die Minderung entfällt, wenn der Arbeitslose wegen einer beruflichen Fortbildung gefördert wurde und die Restdauer seines Anspruchs geringer als drei Monate beträgt. Die Minderung entfällt auch, wenn der Arbeitslose wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht arbeitsfähig ist. Die Minderung wird auf volle Tage aufgerundet.
Der Höchstanspruch für Arbeitslose, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt zwölf Monate. Er setzt voraus, dass die/der Arbeitslose in den letzten fünf Jahren zwei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt war.
Die Höchstdauer von 24 Monaten gilt nur für Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten fünf Jahren vor die Arbeitslosmeldung Versicherungspflichtzeiten von mindestens 48 Monaten nachweisen.
Für die Sonderregelung zur Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte gilt folgende Tabelle zur Anspruchsdauer:
| Versicherungspflichtverhältnisse mit einer Dauer von gesamt mindestens ... Monaten | Höchstanspruchsdauer (Monat |
|---|---|
| 6 | 3 |
| 8 | 4 |
| 10 | 5 |
Ruhen des Arbeitslosengeldes
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhig während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. Dazu zählen auch Urlaubsabgeltungen. Der Anspruch ruht für die Dauer des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, das die Urlaubsabgeltung begründete. Wenn die Arbeitslose die Leistungen tatsächlich nicht erhält, wird das Arbeitslosengeld auch für die Zeit geleistet, in die der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für das ein Anspruch auf folgende Leistungen besteht:
- Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose
- Krankengeld
- Versorgungskrankengeld
- Krankengeld
- Mutterschaftsgeld
- Übergangsgeld
- Rente wegen gefüllt Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Altersrente weg der gesetzlichen Rentenversicherung oder Knappschaftsausgleichsleistung oder ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art
Wenn der Arbeitslose eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, kann die Agentur für Arbeit sie auffordern, einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen. Wenn der Antrag nicht gestellt wird, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht auch während die Zeit, für die der Arbeitslose Vorruhestandsgeld oder eine vergleichbare Leistung des Arbeitgebers bezieht, wenn die Leistung mindestens 65 Prozent des Bemessungsentgelts beträgt.
Es gibt einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Zum Beispiel ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht, wenn die Arbeitslose für denselben Zeitraum Anspruch auf Verletztengeld und Arbeitslosengeld hat.
Wenn der Arbeitslose eine Leistung erhält, die nicht in der obigen Liste aufgeführt ist, sollte er sich an die Agentur für Arbeit wenden, um zu erfahren, ob der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.