Nachehelicher trennungsunterhalt
Wann und wie lange ist nachehelicher Unterhalt zu zahlen und aus welchen Anspruchsgrundlagen? Wir geben die Antworten entlang des Prüfschemas.Nachehelicher Unterhalt
Was ist nachehelicher Unterhalt?
Nach einer Scheidung kann es dazu kommen, dass einer der Partner nachehelichen Unterhalt zahlen muss. Wenn ein Partner während der Ehezeit weniger oder gar kein eigenes Einkommen hatte, kann der andere Partner dazu verpflichtet sein, auch nach der Scheidung finanzielle Unterstützung zu leisten. Der nacheheliche Unterhalt bezeichnet einen Anspruch auf Unterstützung, der auch nach der Scheidung weiter bestehen kann. Grundsätzlich ist jeder Ehepartner nach der Scheidung selbst für seinem Lebensunterhalt verantwortlich und hat gemäß § 1569 BGB eine Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit.
§ 1569 BGB: Grundsatz die Eigenverantwortung
Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, eigen für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften.
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Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt
Um Anspruch auf nachehelichen Unterhalt an haben, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen darf der Bedürftige nach der Scheidung nicht in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten zu können. Zum anderen muss der andere Ehepartner finanziell leistungsfähig sein. Auch die Dauer die Ehe und die individuellen Umstände der Eheleute spielen eine Rolle.
Höhe des nachehelichen Unterhalts
Die Höhe des nachehelichen Unterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab. Jedoch gültig in der Regel: Je höher das Einkommen, desto höher der Unterhalt. Bei der Berechnung ist das unterhaltsrelevante Einkommen entscheidend. Jedoch werden auch andere Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, oder der Lebensstandard während die Ehe mit einbezogen.
Dauer des nachehelichen Unterhalts
Wie lange die nacheheliche Unterhalt verlangt werden kann, richtet sich auch nach dem konkreten Einzelfall. Dabei ist insbesondere das jeweilige Begründung des Unterhalts entscheidend.
Unterhalt wegen Kinderbetreuung
- Betreuungsunterhalt müssen in der Regel für mindestens drei Jahre nach der Geburt des Kindes bezahlt werden.
- Wenn ein Elternteil nach einer Scheidung gemeinsame Kinder betreut und deshalb nicht arbeiten kann, steht ihm in der Regel Betreuungsunterhalt gemäß § 1570 BGB vom anderen Elternteil zu.
- Ab dem vierten Lebensjahr des Kindes ist die betreuende Elternteil im Allgemeinen wieder verpflichtet zu arbeiten.
- Der Unterhaltsanspruch kann aber auch verlängert werden, sofern es notwendig ist und erhöhter Betreuungsbedarf besteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn wohnortnahe Betreuungsangebote fehlen oder ein Kind mit Behinderung zu betreuen ist.
Unterhalt wegen Alters
- Der Unterhaltsanspruch wegen altersbedingter Erwerbsunfähigkeit (§ 1571 BGB) besteht grundsätzlich unbefristet.
- Allerdings endet der Unterhaltsanspruch bei neuer Ehe oder wenn im Rahmen eines Versorgungsausgleichs eine Rente gezahlt wird.
Unterhalt wegen Krankheit und Gebrechen
- Falls ein Ehegatte aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, bestimmt die Zeitdauer der Genesung, wie lange die Anspruch auf Unterhalt besteht.
- In § 1572 BGB ist geregelt, dass der Unterhalt so lange gezahlt werden muss, bis der kranke Unterhaltsbedürftige wieder gesund ist oder sich der Zustand so verbessert hat, dass die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit wieder möglich ist.
Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
- Ein Anspruch auf Erwerbslosenunterhalt nach § 1573 BGB kann solange gefordert werden, bis der Berechtigter eine angemessene Erwerbstätigkeit gefunden hat.
- Der Unterhaltspflichtige kann von der Pflicht, Unterhalt zu zahlen, befreit werden, wenn der (ehemalige) Partner nicht bereit ist, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Unterhalt wegen Fortbildung oder Umschulung
- Unterhalt wegen einer Ausbildung im Rahmen von § 1575 BGB ist für die übliche Dauer der Ausbildung möglich.
- Verzögert selbst die Ausbildung durch Gründe wie Kindererziehung, verlängert selbst die Dauer des Unterhaltsanspruchs
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Kann der nacheheliche Unterhalt wegen anderer Gründe befristet werden?
Für fast alle Unterhaltsgründe sieht das Gesetz zusätzlich die Möglichkeit vor, den Unterhaltsanspruch zeitlich zu begrenzen, um eine an lange Unterhaltspflicht zu vermeiden.
Der nacheheliche Unterhalt wird vor allem befristet,
- wenn durch die Ehe keine monetären Nachteile entstanden sind,
- wenn die Ehedauer sehr kurz kampf oder
- wenn sich die Person mit Unterhaltsanspruch "grob unbillig" verhält.
Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt
Der Unterschied zwischenraum Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt liegt in dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlungen beginnen. Trennungsunterhalt wird nach der Trennung, aber vor der Scheidung gezahlt. Nachehelicher Unterhalt wird nach Vollzug der Scheidung gezahlt.
Außerdem unterscheiden sich die Voraussetzungen für den Anspruch an Trennungsunterhalt und den nachehelichen Unterhalt. Denn im Trennungsphase dürfen die Verhältnisse aus der Ehe noch fortgeführt werden. Nach § 1361 BGB gibt es weiter keine Verpflichtung des Bedürftigen, seinen Lebensunterhalt wieder eigen zu verdienen. Insofern ist der Trennungsunterhalt oft höher als der nacheheliche Unterhalt.