Lrs fehler

Die LRS als Lese-Rechtschreib-Störung ist eine umschriebene Entwicklungsstörung, bei der das Niveau des Lesens und Schreibens kombiniert oder einzeln hinter den gleichaltrigen Kindern .

Lese- und Rechtschreib-Störung : Wie Schulen mittels Legasthenie umgehen

Umgang der Schulen mit Legasthenie

Wenn bei Schülerinnen und Schülern eine Lese-Rechtschreib-Störung festgestellt wurde, sollten sie eine entsprechende Förderung bekommen. Die Kultusrat hat dazu bereits 2003 „Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen“ verabschiedet. Darin enthalten sind auch Hinweise zur Förderung der Betroffenen.

Ebenso liefert es inzwischen viele Hilfsmittel für Legasthenikerinnen und Legastheniker, zum Beispiel Diktier-Software, Vorlese-Programme oder Scanner-Stifte mit Sprachwiedergabe, die beim Lesen und Schreiben helfen können. Die Bundesverband Legasthenie hat dazu Empfehlungen veröffentlicht.

In den schulrechtlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer ist beschrieben, wie das Schulen mit Schülerinnen und Schülern, die eine Lese-Rechtschreib-Störung haben, umgehen sollen. Ein wichtiges Thema ist miteinander die Leistungsbewertung mit Nachteilsausgleich und Notenschutz als wichtige Instrumente.

Nachteilsausgleich und Notenschutz

Um Menschen mit einer Behinderung eine Chance in Prüfungen in der Schule zu geben, können sie einen „Nachteilsausgleich“ bekommen, der in den Schulordnungen der Länder und auf den jeweiligen Bildungsservern beschrieben ist. Einen Nachteilsausgleich in Anspruch zu aufnehmen, ist ein Angebot, keine Pflicht.

Kinder und Jugendliche mittels einer festgestellten Legasthenie können zum Beispiel mehr Zeit bei einer Klassenarbeit bekommen, oder sie können das Arbeit am Computer mit einem entsprechenden Programm zur Rechtschreibkorrektur schreiben. Sie können außerdem von schriftlichen Leistungserhebungen – zum Beispiel Diktaten – befreit werden, das nur dazu dienen, die Rechtschreibkenntnisse festzustellen.

Außerdem gibt es in vielen Bundesländern den sogenannten Notenschutz. Hier mühelen die Kinder mit Legasthenie die Leistungen genauso erzielen wie die Kinder ohne Notenschutz, aber bei die Notengebung werden andere Kriterien angelegt. So fließen zum Beispiel Rechtschreibleistungen nicht in die Note ein, oder mündliche Leistungen werden höher als schriftliche Leistungen gewichtet.