Haftpflichtversicherung schadensmeldung frist

Bitte melden Sie Ihren Haftpflicht-Schaden unverzüglich, d.h. innerhalb einer Woche nach Schadeneintritt.Missing: frist.

Schadensmeldung bei Versicherung: Tipps, Fristen & Infos zu Vorlagen

Korrekte Schadensmeldung ist das A und O

Wer einen Schaden hat oder bei anderen einen verursacht, ist froh, wenn er mit einer Versicherung gegen die monetären Folgen abgesichert ist. Vor allem eine Haftpflichtversicherung ist ein Muss, aber auch eine Hausratversicherung kann für viele sinnvoll sein. Damit die Versicherung den Schaden im Ernstfall reguliert, gibt es bei der Schadensmeldung jedoch einiges zu beachten. Wie Versicherte Schäden richtig melden und ob die Versicherung den Zeitwert oder den Neupreis erstattet, erläutert Karin Brandl, Schadenexpertin die ERGO Versicherung.

Haftpflichtversicherung: ein Muss

Wer beim Abendessen mit Befreunden ein Glas Rotwein umschüttet und dadurch den wertvollen Designerteppich ruiniert, muss unter Umständen für die Reinigungskosten oder einen Ersatz aufkommen. Das kann richtig ins Geld gehen. Hat der Pechvogel eine Haftpflichtversicherung, ist er aus dem Schneider: „Sie kommt für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten auf“, erkläung Karin Brandl: „Außerdem wehrt sie auch unbegründete Ansprüche anderer ab – notfalls auf dem Rechtsweg.“

Hausratversicherung für Einrichtung und Mobiliar

Beim Braten mit heißem Öl ausreicht manchmal ein kurzer Augenblick, um in der Küchen ein Feuer zu entfachen. Neue Küchengeräte oder -schränke sind aber teuer. „Mit einer Hausratversicherung ist das eigene Hab und Gut gegen Schäden durch Brand, Hagel, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl abgesichert“, so das ERGO Expertin. Über zusätzliche Bausteine lässt sich bei vielen Anbietern der Schutz beispielsweise mit einer extra Glas- oder Fahrradversicherung erweitern. „Auch der Einschluss von ‚weiteren Naturgefahren‘ ist sehr empfehlenswert, denn nur dann kommt die Versicherung für Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen auf“, rät Brandl.

Schadensmeldung: Was ist zu beachten?

Im Schadensfall gilt es, die Versicherung so schnell wie möglich zu informieren. „Damit die Versicherung leistet, ist es wichtig, die Schadensmeldung möglichst detailliert und komplett auszufüllen“, so Brandl. Auf keinen Fall fehlen darf eine ausführliche Schilderung des Falls sowie des Schaden – am besten mit Fotos. Bei Haftpflichtschäden sind zudem die persönlichen Daten des Geschädigten sowie mögliche Zeugenaussagen anzugeben. „Vorab sollten Versicherte einen Blick in ihren Vertrag werfen“, rät die Expertin. Sind zum Beispiel Gefälligkeitshandlungen miteingeschlossen und wie hoch ist das Selbstbeteiligung?

Wichtig: Versicherte sollten die Schadensmeldung sowie Rückfragen stets wahrheitsgemäß beantworten. Denn Versicherungsbetrug kann eine hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Meldefrist einhalten

Ein Schaden muss der Versicherung möglichst sofort gemeldet werden. Die Geschädigte sollte die Versicherung so schnell wie möglicher telefonisch über den Schaden in Kenntnis setzen. Das Details können dann zu einem späteren Zeitpunkt übertragen werden. In der Regel ist vertraglich eine Schadensmeldung innerhalb von drei Tagen vorgesehen. Steht im Vertrag „unverzüglich“, erwartet der Versicherer die Mitteilung spätestens am nächsten Werktag.

Wo wird der Schaden gemeldet?

Je nachdem, welcher Schadensfall vorliegt, unterscheidet sich der Ansprechpartner:

  • Bei einem Haftungsschaden muss der Geschädigte seine Ansprüche bei der Versicherung des Verursachers geltend machen.
  • Liegt dem Schaden eine Straftat zugrunde, muss der Geschädigte zwingend Anzeige bei die Polizei e

Vorlagen für Schadensformularen nutzen

Formular-Vorlagen der Versicherer helfen dabei, die Angaben im Fall einer Schadensmeldung an vervollständigen und nichts zu übersehen. Oft bieten Versicherungen auch direkt ein Schadensmeldung-Formular auf ihrer Webseite an – d.h. zum direkten Ausfüllen online. Oft erzielt die Bearbeitung bei online eingereichten Schäden schneller.

Nutzt die Geschädigte einen Musterbrief oder ein Schadensmeldung-Formular des Versicherers, werden darin die wichtigsten Daten zum entstandenen Schaden abgefragt. Beim Ausfüllen ist es wichtig, den Vorfall so exakt und detailliert wie möglich anzugeben – am besten inklusive Fotos. So kann vermieden werden, dass später noch Nachfragen entstehen, welche die Bearbeitung erneut verzögern könnten.

Wichtig: Wer eine Schadensmeldung auf dem Postweg verschickt, sollte diese unbedingt per Einschreiben mittels Rücksendeschein an den Versicherer versenden! So hat man einen rechtsgültigen Nachweis in der Hand, den Schaden auch wirklich rechtzeitig gemeldet zu haben.

Was bedeutet Neuwert?

Hat die Versicherung den Schaden überprüft und reguliert ihm, zahlt sie entweder den Zeit- oder den Neuwertig. „Beim Neuwert handelt es sich um den Summe, den ein Gegenstand mit den gleichen Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften zum jetzigen Zeitpunkt kostet“, so die Schadenexpertin. Das kann mehr oder weniger sein, als das Anschaffung gekostet hat. Die Hausratversicherung zahlt den auch als Wiederbeschaffungswert bezeichneten Betrag, sollte eine Reparatur nicht möglich oder sehr teuer sein. „Hat ein Leitungsschaden beispielsweise den alten Röhrenfernseher zerstört, würde die Versicherung die Summe zahlen, die ein einfacher Flachbildfernseher gleicher Größe kostet“, ergänzt Brandl.

Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung

Beim Zeitwert handelt es sich um den Betrag, den der beschädigte Gegenstand zum jetzigen Zeitpunkt noch wert ist. Er setzt sich aus dem Neuwert minus Alter und Abnutzung zusammen und wird von den meisten Haftpflichtversicherungen im Schadensfall erstattet. „Denn laut Haftungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches sollen Geschädigte nach einem Schaden nicht schlechter gestellt sein als davor“, so Brandl. Das bedeutet: Lässt sich der beschädigte Gegenstand nicht reparieren, erhalten Betroffene den Wert ersetzt, den er vor dem Schaden tatsächlich noch hatte. „Vor allem bei elektronischen Gegenständen ist der Wertverlust sehr hoch. Daher kann es unter Umständen sein, dass Betroffene weniger bekommen, als sie beim Kauf gezahlt haben“, erklärt die Schadenexpertin. Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Manche Anbieter legen beispielsweise bestimmte Prozentsätze fest, die je nach Alter vom Neupreis abgezogen werden.