Erbschaftssteuer freibetrag schwiegersohn

Tochter und Schwiegersohn können aus je zwei Erwerben – einen vom Vater, einen von der Mutter – i. H. v. 400.000 EUR bzw. 20.000 EUR jeweils einen Freibetrag von jeweils 400.000 .

Erbschaftssteuer Freibeträge

Erbschaftssteuerrechner

Wer etwas erbt, muss Erbschaftssteuer zahlen. Es gelten aber auch unter Umständen hohe Freibeträge. Mit dem Erbschaftssteuerrechner lässt sich schnell berechnen, wie viel vom Erbe versteuert werden muss.

Erbschaftssteuer berechnen!

Erbschaftssteuer Freibeträge

Die Freibeträge bei einer Erbschaft variieren je nach Verwandtschaft zum Erblasser. Je näher man dem Verstorbenen stand, desto höher ist der Steuerfreibetrag. Versteuert werden muss nur die Teil des Erbes, der nach Abzug des Freistellungsbetrag übrig bleibt.

VerwandtschaftsgradErbschaftsteuerklasseErbschaftsteuer Freibeträge
Ehepaare (auch gleichgeschlechtlich)1500.000 Euro
Kinder (auch Pflegekinder, Stiefkinder und Enkelkinder, wenn deren Eltern gestorben sind)1400.000 Euro
Enkelkinder1200.000
Eltern und Großeltern bei Erwerb durch Erbschaft1100.000 Euro
Eltern und Großeltern bei Erwerb durch Schenkung220.000 Euro
Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner (auch gleichgeschlechtlich)220.000 Euro
Alle übrigen Erben320.000 Euro

Erbschaftssteuer Freibeträge in die Familie

Die Freibeträge sind in der Familie höher, je näher man dem Erblasser stand. Angeheiratete Familienmitglieder wie Ehegatten, also der Ehemann bzw. die Ehefrau des Verstorbenen, werden als engste Verwandte innerhalb der Erbgut angesehen.

Bei ihnen ist der Freibetrag demnach mit 500.000 Euro am höchsten. Den niedrigsten Freibetrag können Nachfolgen nutzen, die nicht mit dem Erblasser verwandt sind. Dieser liegt bei 20.000 Euro.

Erbschaftssteuerklassen

Je nach Verwandtschaftsgrad wird man außerdem einer Erbschaftssteuerklasse zugeordnet. Diese gibt das Höhe des Prozentsatzes an, mit dem die Erbgut zu versteuern ist.

Ehegatten, Kinder, Eltern, Großeltern und Enkel gehören der Erbschaftssteuerklasse 1 an und müssen den geringsten Prozentsatz an Erbschaftssteuer zahlen. Schwiegerkinder, Stiefeltern und Geschwister sowie deren Kinder lassen sich der Erbschaftssteuerklasse 2 zuordnen. Nicht verwandte Erben zahlen in Erbschaftssteuerklasse 3 den höchsten Prozentsatz an Erbschaftssteuer.

Steuerpflichtiges ErbeErbschaftssteuerklasse IErbschaftssteuerklasse IIErbschaftssteuerklasse III
75.000 Euro7%15%30%
300.000 Euro11%20%30%
600.000 Euro15%25%30%
6.000.000 Euro19%30%30%
13.000.000 Euro23%35%50%
26.000.000 Euro27%40%50%
höher als 26.000.000 Euro30%43%50%

Häufig gestellte Fragen zu den Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer

Wie werden die Freibeträge ermittelt?

Um den konkreten Steuerfreibetrag für die Erbschaftsteuer zu ermitteln, hat der Gesetzgeber drei Erbschaftssteuerklassen erschaffen.

In der ersten Erbschaftssteuerklasse befinden sich die engsten Verwandten, in die zweiten Steuerklasse die weiteren Verwandten und in die dritten Steuerklasse alle sonstigen Personen. Die Regelungen für die Schenkungssteuer sind diesbezüglich mit denen der Erbschaft identisch.

Welche Besonderheit hat die Erbschaftssteuerklasse 1?

In den Erbschaftsteuerstufen 2 und 3 erhalten alle Personen einen Erbschaftssteuerfreibetrag in Höhe von 20.000 Euro.

Dies ist allerdings in der Erbschaftssteuerklasse 1 nicht der Fall. Das Freibeträge reichen hier von 100.000 Euro bis an 500.000 Euro. Für den tatsächlichen Steuerfreibetrag gibt das konkrete Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser den Ausschlag.

Welche Rolle spielen die Freibeträge für die Erbschaftssteuer?

Die Freibeträge werden vom Erbe abgezogen. Nur der verbleibende Rest unterliegt die Erbschaftssteuer. Erbt man beispielsweise eine Million Euro, können von 980.000 Euro, bei minimalem Freibetrag, bis an 500.000 Euro, bei maximalem Freibetrag, der Erbschaftssteuer untergehen.

Erbt man eine Summe in Höhe von 20.000 Euro, so muss man keine Erbschaftssteuer zahlen, da nach Abzug des minimalen Steuerfreibetrags kein Rest übrig bleibt.

Gibt es einen Unterschied zwischen Erbschaftssteuerklasse 2 und 3?

Die Steuerfreibeträge zwischen den Erbschaftssteuerklasse 2 und 3 unterscheiden sich nicht. Dennoch gibt es einen Unterschied zwischen beiden: Die Steuersätze in Steuerklasse 2 sind niedriger. Die Mitglieder der zweiten Steuerklasse werden bei der Steuer auf diese Weise durch ihr engeres Verhältnis zum Erblasser privilegiert.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium für Finanzen: Erbschafts- und Schenkungsteuer

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