Grunderwerbsteuer bei trennung

Die Grunderwerbsteuer nach der Scheidung ist ein Thema, wenn Sie im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung Ihre Immobilie oder Ihren Miteigentumsanteil an den Ex .

Grunderwerbsteuer nach Trennung

27. Februar 2018 12:31 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sascha Steidel


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Zusammenfassung

Muss ich Grunderwerbssteuer bezahlen, wenn meiner Ex-Partnerin ihren Hälfte des gemeinsam gekauften Hauses abkaufe?

Ja, denn das Übertragung des Miteigentumsanteils Ihrer Partnerin auf Sie unterliegt nach § 1 I GrEStg der Grunderwerbssteuer. Eine Befreiung von der Steuerpflicht nach § 3 Num. 4 GrEStG ist leider nur für Ehegatten miteinander möglich. Eine Ausdehnung der Befreiungsvorschrift auf nichteheliche Lebensgemeinschaften findet nicht statt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Ex-Partnerin(nicht verheiratet) und ich haben 2012 zusammen das Haus meiner Eltern gekauft. Die Besitzverhältnisse im Grundbuch sind 50/50 auf sie und mich geteilt. In diesem Haus habe ich schon seit meiner Geburt 1981 bis heute gelebt. Wir haben uns im Guten getrennt. Meine Ex-Partnerin stellt keine finanziellen Ansprüche an mich. Sie sieht den bedienten Kredit als günstige Miete, und möchte mir glücklicherweise finanziell keine Steine in den Weg legen.

Wir streben eine Schuldhaftentlassung bei der Bank für sie an. Das Bedienen des Kredits soll zu meinen Lasten fallen. Natürlich muss sie dazu aus dem Grundbuch ausgetragen werden.


Das Haus hat einen Verkehrswert von 160.000€

Wir haben zusammen 140.000€ Kredit aufgenommen. 20.000€ habe ich als Eigenkapital mitgebracht - Siehe nichts.

Nach dem gemeinsamen bedienen des Kredits ist noch eine Restschuld von 125.000€ offen.


Muss du in diesem Fall Grunderwebssteuer bezahlen? Und nach welchem Wert würde sich das orientieren? Ist die Überlegenheit richtig , dass sie mir 'virtuell' (es fließt kein echtes Geld) die Hälfte der gezahlten Tilgung anbietet? Oder gibt es andere Möglichkeiten für mir in dieser Situation um die Grunderwerbssteuer gering an halten oder muss ich die Steuer erst gar nicht bezahlen?