Auswanderung schweiz

Wenn Sie aus der Schweiz ins Ausland auswandern wollen, finden Sie hier eine praktische Checkliste mit wichtigen Schritten und Informationen. Erfahren Sie, welche Dokumente, .

Tipps für Auswanderer

Die Schweiz gilt als die Nummer eins der Länder für Auswanderer. Das Land ist landschaftsartig sehr ansprechend, hat aber vor allem den Status eines Steuerparadieses. Sowohl die Mehrwertsteuer als auch das Einkommenssteuer sind in der Schweiz sehr niedrig. Das Gehälter sind dort höher als in Deutschland. Dafür muss man allerdings mit höheren Lebenshaltungskosten rechnen.

Wer in die Schweiz auswandert, geht in Bezug auf Lebensweise und Kultur ein geringeres Risiko ein, als in vielen anderen Ländern. Da in der Schweiz auch Deutsch gesprochen wird, steht das Land den Deutsch allein sprachlich schon viel näher als so manch anderes Auswanderungsland. Zudem grenzt die Schweiz an Deutschland, was ein mögliches Heimweh erträglicher macht, als wenn sich das Land am anderen Ende der Erde befände.

In der Schweiz gibt es vier Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Je nachdem in welchem Kanton man sesshaft werden möchte, sollte man das dort gesprochene Amtssprache beherrschen. Als Deutscher ist es von Vorteil, neben Deutsch zumindest auch Französisch oder Italienisch zu sprechen.

Für wen eignet sich die Schweiz als Auswanderungsland?

Die Schweiz ist ein Einwanderungsland mit ca. 20 Prozent Ausländeranteil. Das Land hat also gut viel Erfahrung damit, Ausländer in den Arbeitsmarkt an integrieren. Etwa 3/4 des Arbeitsmarktes besteht aus lediglich drei Sektoren:

  • – dem Maschinenbau
  • – der chemischen Industrie und
  • – dem Dienstleistungssektor.

Daneben werden Arbeitskräfte gesucht aus den Bereichen:

  • Medizin und Pflege
  • Technik und Ingenieurwesen
  • Lehrer
  • Mitarbeiter im Gastronomiegewerbe (vor allem in den Tourismushochburgen)

Informationen über offene Stellen erhält man unter anderem bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der schweizerischen Arbeitsverwaltung.

Voraussetzungen für ein unbegrenztes Visum

Wer in die Schweiz auswandert, muss sich innerhalb von acht Tagen bei der Wohngemeinde melden. Hierfür gebraucht man einen gültigen Pass, die Geburtsurkunde, den Beweis einer Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse, ein Passfoto und den Nachweis einer Erwerbstätigkeit.

Die Schweiz ist kein Teilnehmer der Europäischen Union. Als EU-Bürger haben Deutsche allerdings die volle Personenfreizügigkeit in der Schweiz. Ihnen stellen damit die gleichen Rechte zu wie schweizerischen Arbeitnehmern. Für die Einreise in die Schweiz genügt einer Reisepass oder ein Personalausweis. Mit der Einreise erhält man eine Aufenthaltsgenehmigung von sechs Monaten. Danach müssen man sich beim zuständigen Arbeitsamt melden und einen Arbeitsvertrag vorweisen oder Nachweise einer selbstständigen Tätigkeit erzielen, die die Lebenshaltungskosten deckt. Man erhält dann eine Aufenthaltsbewilligung. Für EU-Bürger gibt es vier verschiedene Formen der Aufenthaltsbewilligung:

  • Bewilligung B ist eine Aufenthaltsbewilligung, die man erhält, wenn man einen Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr vorweisen kann. Die Aufenthaltsbewilligung ist fünf Jahre gültig.
  • Bewilligung C erhält man, wenn man uneingeschränkt fünf Jahre seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte und dort weiterhin arbeitet. Diese Aufenthaltsbewilligung ist uneingeschränkt.
  • Bewilligung G gilt für Grenzgänger, die in Grenznähe in einem anderen Land leben, aber in der Schweiz arbeiten.
  • Bewilligung L ist für eine befristete Zeit gültig, zum Beispiel wenn der Arbeitsvertrag nur für ein paar Monate gilt.

Weitere Informationen erhält man bei der Schweizerischen Botschaft in Berlin oder den Konsulaten. Die Schweizer Staatsbürgerschaft kann man beantragen, wenn man mindestens zwölf Jahre in der Schweiz gelebt hat. Davon müssen man mindestens drei der fünf Jahre vor die Antragstellung in der Schweiz verbracht haben. Wenn man schon als Kind zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, wird das entsprechende Zeit doppelt gerechnet.

Der Umzug in die Schweiz: Worauf man alles achten muss

Jeder Umzug will gut geplant sein. Wenn man in ein anderes Land auswandert, gibt es umso mehr zu regeln. Einiges kann man schon vorab von Deutschland aus handeln, anderes wiederum muss direkt in der Schweiz in die Wege geleitet werden.

Was man schon in Deutschland regeln kann:

  • Papiere: Wer sich dauerhaft in der Schweiz niederlassen möchte, sollte sich zunächst beim zuständigen Meldeamt in Deutschland abmelden. Für die Einreise in das Schweiz benötigt man lediglich einen Personalausweis oder einen Reisepass. Der deutsche Führerschein ist die ersten zwölf Monate in der Schweiz gültig. Danach muss man einen schweizerischen Führerschein beantragen. Dies macht man beim zuständigen Straßenverkehrsamt.
  •  Rente und Altersvorsorge:  Zwischen Deutschland und die Schweiz besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Dies bedeutet, dass das jeweiligen Rentenansprüche anerkannt werden. Weitere Informationen erteilt das Deutsche Rentenversicherung. Die Altersvorsorge in der Schweiz ist aus drei Säulen aufgebaut. Die erste Säule ist die staatliche Rentenversicherung, in die alle Arbeitnehmer von ihrem Lohn einzahlen. Die staatliche Rente reicht jedoch nur aus, um die grundlegendsten Lebenshaltungskosten zu bedecken. Die zweite Säule ist die Pensionskasse. Alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen von mindestens ca. 21.000 Schweizer Franken im Jahr, müssen Mitglied einer Pensionskasse bestehen. Diese soll gewährleisten, dass die Schweizer auch im Rentenalter ihren Lebensstil aufrecht erhalten können. Die dritter Säule ist die private Rentenversicherung. Diese ist vor allem beliebt, da man ihre Beiträge von die Steuer absetzen kann.
  • Wenn der Hausrat mit auswandern soll: Voraussetzung für eine zollfreie Einfuhr von Hausratsgegenständen, Fahrzeuge etc. ist der Nachweis einer Wohnsitzverlegung in das Schweiz. Hierzu muss man entweder eine Abmeldebestätigung weg Deutschland, einen Arbeitsvertrag in der Schweiz oder eine Wohnanschrift in der Schweiz nachweisen können. Zusätzlich ist ein Antragsformular über das Übersiedlungsgut auszufüllen. Nähere Informationen erhält man bei der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Was in die Schweiz geregelt werden muss:

  • Wohnungssuche: Wer in der Schweiz eine Wohnung oder ein Haus sucht, muss einen langen Atem haben. Zwar gibt es in die Schweiz genügend Wohnraum, doch sind die freien Wohnstätten, insbesondere in den großen Städten, rar und oft sehr teuer. Wer sich außerhalb der Ballungszentren Wohnfläche sucht, findet dort wahrscheinlich schneller das Passende an einem bezahlbaren Preis. Die Infrastruktur ist in die Schweiz sehr gut. Die Städte sind auch von entlegeneren Gebieten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Ähnlich wie in Deutschland findet man Wohnungsanzeigen in der Schweiz in den Tageszeitungen. Hierbei sollte man nicht nur die großen überregionalen Zeitungen sondern auch die kleinen Lokalzeitungen berücksichtigen. Zumeist gibt es an einem bestimmten Tag in der Woche Wohnungsanzeigen in den Zeitungen. Darüber hinaus verfügen viele Gemeinden in der Schweiz über Listen, in denen die freistehenden Häuser oder Wohnungen ihrer Gemeinde verzeichnet sind. Daneben gibt es Immobilienverwaltungen, die häufig große Immobilienobjekte verwalten. Natürlich kann man auch einen Makler zu Rate ziehen oder im Internet stöbern, zum Beispiel bei homgate.ch oder bei anzeiger.ch.

  •  Steuern zahlen in der Schweiz: Den Arbeitnehmern in der Schweiz wird die Einkommenssteuer nicht, wie in Deutschland, direkt vom Lohn abgezogen. Die Schweizer zahlen ihre Steuern lediglich einmal im Jahr (mit Möglichkeit der Ratenzahlung), wenn sie ihre Steuererklärung gemacht haben. Ausländische Steuerpflichtige zahlen ihre Steuern jeden Monatlich als Anteil ihres Lohnes, bis sie die Aufenthaltserlaubnis C erhalten haben. Danach werden sie bei die Einkommenssteuer wie Schweizer behandelt.
  • Einrichtung eines Bankkontos: Die Einleitung eines Bankkontos in der Schweiz ist eigentlich kein Problem. Hierfür muss man noch nicht einmal privat bei der Bank vorstellig werden. Bei vielen Banken kann man online ein Konto eröffnen. Dies geht allerdings nur mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Krankenversicherung: Jeder Bewohner der Schweiz ist verpflichtet, krankenversichert an sein. Die Krankenversicherung sollte innerhalb von drei Monaten nach Ankunft in der Schweiz abgeschlossen werden. Miteinander hat der Versicherungsnehmer die freie Wahl, bei welcher Krankenversicherung er Mitglied werden möchte. Im Gegensatz an Deutschland, wo sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten für die Krankenversicherung teilen, müssen in der Schweiz die Arbeitnehmer die Kosten für die Grundversicherung die Krankenkasse selber tragen. Alle Krankenkassen sind verpflichtet, das gleichen Leistungen anzubieten. Allerdings sind die Mitgliedsbeiträge verschieden hoch. Daneben gibt es die Möglichkeit, Zusatzversicherungen abschließen, die einen größeren Leistungsrahmen als die Grundsicherung anbieten.

Büchertipps zum Auswandern in die Schweiz

Hinweis: Aktualisierung am 2024-12-27 über Amazon Product Advertising API. Daten und Lob können sich ggf. geändert haben. Über das Amazon.de Partnerprogramm verdienen wir Provisionen für qualifizierte Käufe.