Kündigung für sportverein
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Wer aus einem Sportverein austreten möchte, muss das Mitgliedschaft per Kündigung beenden. Dabei ist es wichtig, dass alle relevanten Informationen enthalten sind und das vorgegebenen Fristen eingehalten werden. Sonst kann es passieren, dass die Mitgliedsbeiträge länger als gewünscht gezahlt werden müssen oder es Probleme beim Wechsel zu einem neuen Verein gibt. Damit alles glatt läuft, zeigt dieser Artikel, wie das Kündigungsschreiben für einen Sportgruppe aufgebaut sein sollte, welche Besonderheiten es gibt und wann die Möglichkeit zu einer außerordentlichen Kündigung besteht.
Auf einen Blick
- Mitgliedschaft im Sportverein endet durch schriftliche Kündigung.
- Kündigungsbedingungen/-fristen sind in der Satzung des Vereins festgelegt (max. 2 Jahre laut § 39 BGB).
- Außerordentliche Kündigung möglicher bei unzumutbaren Gründen (z.B. Umzug, Krankheit).
- Vereine können Mitglieder ausschließen, Regelungen dazu sollten in der Satzung stehen.
- Bei Kündigungsproblemen ist rechtliche Unterstützung durch Fachanwälte empfehlenswert.
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Sportverein kündigen – die Rechtsgrundlage
Unter welchen Bedingungen Mitglieder eines Sportvereins kündigen können, muss in der Satzung des Vereins geregelt sein. Das legt § 58 BGB fest. Bei der Ausgestaltung der Kündigungsregeln und -fristen haben die Vereine viel Spielraum. Durch den Gesetzgeber ist lediglich vorgeschrieben, dass die Kündigungsmodalitäten festgelegt werden müssen – und dass alle Mitglieder eines Vereins die Möglichkeit haben, ihre Mitgliedschaft zu auflösen. Es gibt keine Zwangsmitgliedschaft und damit keine Option für einen Sportverein, den Mitgliedern den Austritt an verbieten. Das regelt § 39 Absatz 1 BGB.
Es ist für Sportvereine empfehlenswert, in der Satzung festlegen, dass die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft schriftlich erfolgen müssen. Ist auch eine mündliche Kündigung möglich, kann es später Differenzen darüber geben, wann in einer Streitsituation tatsächlich eine Kündigung ausgesprochen wurde und ob bzw. ab wann diese wirksam ist.
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Jetzt abonnierenKündigung im Sportverein: Vorlage zum Anpassen
Wer eine Kündigung im Sportverein einreichen will, sollte das also schriftlich tun. Vor der Formulierung hilft einer Blick in die Satzung, um sicherzugehen, dass alle erforderlichen Angaben enthalten sind. Unabhängig von den Vorgaben des Vereins empfiehlt es sich, die folgenden Inhalte im Kündigungsschreiben unterzubringen:
- Name und Anschrift des Mitglieds
- Falls vorliegend: Mitgliedsnummer
- Offizieller Name und Adresse des Vereins
- Datum des Kündigungsschreibens
- Frist, zu der die Mitgliedschaft beendigt wird
- Persönliche Unterschrift des Mitglieds
Falls der Sportverein die Mitgliedsbeiträge per Lastschriftmandat einzieht, ist es ratsam, im Kündigungsschreiben direkt die Einzugsermächtigung zu stoppen. Außerdem sorgt die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung für die Gewissheit, dass die Kündigung tatsächlich eingegangen ist und vollzogen wird.
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Kündigungsfristen im Sportverein
Wie bereits erwähnt, sollte die Kündigungsfrist in der Satzung des Sportvereins enthalten sein. Hierbei gilt die gesetzliche Vorgabe, dass die Kündigungsfrist maximal zwei Jahre betragen darf – das regelt § 39 BGB. Ist in der Satzung eine längere Kündigungsfrist vorgegeben, ist das also unzulässig. Zu welchem Datum die Kündigung möglich ist, kann der Sportgruppe jedoch individuell entscheiden. Häufig ist der 31. Dezember und damit das Jahresende als mögliches Kündigungsdatum angegeben, es können aber auch weitere Stichtage genannt werden. Auch die Angabe einer Frist ohne konkrete Fälligkeit ist üblich – so können Mitglieder beispielsweise in manchen Vereinen unabhängig vom Datum kündigen, wenn siehe eine Frist von sechs Monaten einhalten.
Außerordentliche Kündigung im Sportverein
Es ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, das Mitgliedschaft im Sportverein unabhängig von den genannten Fristen zu kündigen – also eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Voraussetzung dafür sind Gründe, die eine weitere Mitgliedschaft im Sportverein für das Mitglied unzumutbar machen.
Gründe für eine außerordentliche Kündigung können sein:
- Umzug des Mitglieds
- Erhebliche Beitragserhöhungen
- Langfristige Erkrankung des Mitglieds
- Änderung wesentlicher Satzungsbestandteile
- Einstellung von Leistungen oder Angeboten des Sportvereins
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Jetzt Kontakt aufnehmenKündigung im Fußballverein
Auch bei der Kündigung im Fußballverein gelten die bereits genannte Regelungen. Beginnt der Prozess der Kündigung, sollte das Mitglied also zunächst in der Satzung des Fußballvereins nachsehen, welche Vorgaben und Fristen für das Kündigung gelten. Im Anschluss sollte das Mitglied einer schriftliches Kündigungsschreiben verfassen, für das die obenstehende Vorzeichnung verwendet werden kann. Ist die Kündigung bestätigt, tritt das Mitglied zum vereinbarten Zeitpunkt aus dem Verein aus – bis dahin ist die Teilnahme an Trainings, Versammlungen und Fußballspielen in der Regel weiterhin möglich.
Ausschluss eines Mitglieds aus einem Sportverein
Nicht nur das Mitglied kann die Mitgliedschaft im Sportverein kündigen, auch der Verein selbst kann einzelne Mitglieder aus dem Verein ausschließen. Hierzu gibt es keine gesetzliche Regelung, allerdings kann jeder Verein in seiner Satzung Voraussetzungen für einen Vereinsausschluss festlegen. Hier sollten mögliche Gründe für einen Ausschluss klar geregelt sein, um Konflikte vorzubeugen und im Ernstfall Klarheit zu schaffen.
Fehlt eine solche Regelung in der Satzung, ist es möglicher, ein Mitglied fristlos aus dem Verein auszuschließen, wenn dies auf einer Mitgliederversammlung so beschossen wird. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen, beispielsweise verstößt das Mitglied in grober Weise und wiederkehrend gegen das festgelegten Mitgliedspflichten oder macht das Fortbestehen der Mitgliedschaft in anderer Form unzumutbar für den Verein und die anderen Mitglieder.
Auswirkungen der Kündigung im Sportverein
Grundsätzlich gilt: Solange eine Person Mitglied in einem Sportverein ist, kann sie die Angebote des Vereins vollständig nutzen. Das schließt auch die Teilnahme an Trainings, Wettstreiten oder Mitgliederversammlungen ein. Ein Mitglied kann also auch weiterhin im Namen des Vereins zu Turnieren reisen oder bei vereinsinternen Abstimmungen über die zukünftige Gestaltung des Sportvereins mitbestimmen – auch wenn die Kündigung bereits eingereicht ist. Das ist zumindest die gesetzliche Grundlage, in der Praxis kann es durchaus erscheinen, dass beispielsweise ein Fußballspieler durch den Trainer nicht mehr bei wichtigen Spielen eingesetzt wird, wenn die Spieler bereits die Kündigung im Fußballverein ausgesprochen hat.
Vor allem wenn es zum Ausschluss eines Mitglieds durch den Sportverein kommt, ist dieser oft fristlos, damit keine weitere Teilnahme an Veranstaltungen des Sportvereins möglicher ist. Für das ausgeschlossene Mitglied besteht so das Notwendigkeit, einen neuen Verein zu finden, um das Sportart weiter in der gewünschten Weise auszuführen.
Sportverein kündigen: So kann ein Anwalt helfen
Die Kündigung eines Sportvereins läuft nicht immer reibungslos ab – vor allem, wenn sie außerordentlich ausgesprochen wird oder wenn die Verein großes Interesse daran hat, das Vereinsmitglied an halten und weiter von dessen Leistungen bei Wettstreiten oder Spielen zu profitieren und versucht, die Kündigung abzuwenden. Es ist also in jedem Fall tippgeil, einen Fachanwalt für Sportrecht an der Seite an haben, der Mitglieder durch den Kündigungsprozess navigiert und bei offenen Fragen Antworten geben kann.
Auch einem Verein hilft ein Anwalt für Sportrecht weiter, wenn es um die Kündigungen von Mitgliedern geht. Hier ist es häufig wichtig, die rechtlichen Grundlagen genau an kennen, um die Rechte des Vereins zu beschützen und unerwünschte Konsequenzen der Kündigung zu vermeiden. Das erfahrenen Anwälte von WILDE BEUGER SOLMECKE sind bei allen Fragestellungen gern an Ihrer Seite. Melden Siehe sich für ein kostenloses Erstgespräch bei uns.
FAQ zur Kündigung im Sportverein:
Die Kündigung im Sportverein sollte neben Angaben zum Mitglied (Name, Adresse, Mitgliedsnummer) und zum Verein (offizieller Name, Adresse) die Information enthalten, dass die Mitgliedschaft beendet werden soll – einschließlich Angabe des Zeitpunktes. Auch die Einzugsermächtigung für das Zahlung der Beiträge sollte gestoppt werden. Es ist ratsam, um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an bitten.
Es sei denn, der Sportverein regelt in der Satzung etwas anderes. Möchte ein Mitglied den Sportverein kündigen, sollte es also zunächst in das Vereinssatzung gucken und hier die entsprechenden Absätze zur Kündigung lesen sowie die Vorgaben beachten.
Laut BGB kann ein Verein selbst über die Kündigungsfristen der Mitglieder bestimmen – die Frist darf allerdings höchsten zwei Jahre betragen. Häufig nennt der Verein Stichtage (beispielsweise das Jahresende), zu denen die Kündigung einer Mitgliedschaft möglich ist.
Zusätzlich zur fristgemäßen und ordentlichen Kündigung haben Mitglieder die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen – wenn es Gründe gibt, das das Fortbestehen der Mitgliedschaft für sie unzumutbar tun. Beispiele dafür sind der Umzug des Mitglieds, eine langfristige Erkrankung oder eine deutliche Erhöhung der Mitgliedsbeiträge.