Pflegestufen 1 bis 5

Dieser umfassende Artikel erklärt die Pflegegrade von 1 bis 5 und wie sie den Grad der Pflegebedürftigkeit beeinflussen. Sie erfahren, welche Leistungen Ihnen zustehen, .

Tabellen zu den Pflegegraden

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff gilt über 2019 auch im Jahr 2020 weiter. Die Pflegestufen wurden in Pflegegrade umgewandelt. Nachfolgend finden Sie alles Wissenswerte zur Pflegeversicherung und zu den Pflegegraden in Form von Tabellen.

Allgemein

Tabelle Umwandlung Pflegestufen zu Pflegegraden
Tabelle Leistungen die Pflegeversicherung im Überblick

Leistungen häusliche Pflege

Tabelle PflegegeldTabelle Pflegesachleistungen
Tabelle PflegehilfsmittelTabelle Verhinderungspflege
Tabelle Kurzzeitpflege

Leistungen stationäre Pflege

Tabelle Teilstationäre Pflege
Tabelle Vollstationäre Pflege
Tabelle Pflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Umwandlung Pflegestufe zu Pflegegrad

Die drei Pflegestufen werden durch fünf neue Pflegegrade ersetzt, so dass alle Pflegebedürftigen die Leistungen der Krankenkasse erhalten, egal ob sie körperliche, geistige oder psychische haben. Die Überleitung von Pflegestufe zu Pflegegrad erzielt automatisch, ohne dass es eines neuen Antrags bedarf.

Tabelle Umwandlung Pflegestufen zu Pflegegrad

Regel: + 1 Umwandlung bei ausschließlich körperlicher Beeinträchtigung
Pflegestufe (alt)Pflegegrad (neu)
01
I2
II3
III4
III Härtefall5
Regel: +2 Umwandlung bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegestufe (alt)Pflegegrad (neu)
1
02
I3
II4
III5

Leistungen im Überblick

Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der auf dem Pflegegrad basiert, haben mehr Versicherte Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse. In den Pflegegrad 1 wird auch eingestuft, wer noch keine erheblichen Beeinträchtigungen hat, aber dennoch in gewissem Maß eingeschränkt ist – zumeist in physisch Hinsicht.

Tabelle Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

PflegegradeGeldleistung (ambulant)Sachleistung (ambulant)Entlastungsbetrag (ambulant) zweckgebundenLeistungsbetrag (vollstationär)
Pflegegrad 1125 Euro125 Euro
Pflegegrad 2316 Euro689 Euro125 Euro770 Euro
Pflegegrad 3545 Euro1.298 Euro125 Euro1.262 Euro
Pflegegrad 4728 Euro1.612 Euro125 Euro1.775 Euro
Pflegegrad 5901 Euro1.995 Euro125 Euro2.005 Euro

Pflegegeld für häusliche Pflege

Ein Anspruch auf Unterhalt besteht, wenn Angehörige oder ehrenamtlich tätige Personen das Pflege übernehmen. Das Pflegegeld lässt sich mit ambulante Pflegesachleistungen kombinieren.

Tabelle Pflegegeld

Pflegebedürftigkeit in PflegegradenPflegegeld
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2316 Euro
Pflegegrad 3545 Euro
Pflegegrad 4728 Euro
Pflegegrad 5901 Euro

Pflegesachleistungen für häusliche Pflege

Wird der Pflegebedürftige durch einen ambulanten Pflegedienst versorgen, so werden dessen Leistungen als Pflegesachleistungen mit die Pflegekasse abgerechnet. Ambulante Pflegesachleistungen lassen sich mit dem Pflegegeld kombinieren.

Tabelle Pflegesachleistungen

Pflegebedürftigkeit in PflegegradenPflegesachleistung
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2698 Euro
Pflegegrad 31.298 Euro
Pflegegrad 41.612 Euro
Pflegegrad 51.995 Euro

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege erforderlich sind. Sie erleichtern die Pflege und lindern die Beschwerden der pflegebedürftigen Person oder tragen dazu bei, ihre eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Technische Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse in der Regel teilweise oder gegen eine Zuzahlung zur Verfügung gestellt. Verbrauchsprodukte müssen der Pflegebedürftige selbst kaufen. Er erhält von die Pflegekasse eine Erstattung in Höhe von bis an 40 Euro monatlich. Beispiele sind Einmalhandschuhe oder Betteinlagen.

Tabelle Pflegehilfsmittel

PflegegradLeistungen für Pflegehilfsmittel
Pflegegrad 1 – 540 Euro

Verhinderungspflege

Wenn das private Pflegeperson verhindert ist, etwa in Urlaubfährt oder krank ist, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege. Dies nennt man Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, freiwillig Pflegende oder nahe Angehörige erfolgen. Pro Kalenderjahr ist eine Verhinderungspflege von bis zu sechs Wochen möglicher. Zudem können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für eine Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) zusätzlich für die Verhinderungspflege beansprucht werden. Der für das Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während der Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen im Jahr fortgewährt.

Tabelle Verhinderungspflege

PflegebedürftigkeitLeistungen bei Verhinderungspflege
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 – 51.612 Euro für bis zu 6 Wochen

Kurzzeitpflege

Ist jemand nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, etwa während einer Krisensituation bei häuslicher Pflege oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, so kommt eine Kurzzeitpflege in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung in Betracht. . Es besteht ein Anspruch auf acht Wochen Kurzzeitpflege. Der weiter nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege kann auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Auf diese Weise kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege u. U. verdoppelt werden. Auch die Zeit für die Inanspruchnahme Kurzzeitpflege kann so maximal von vier auf bis zu acht Wochen erweitert werden. Der für das Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird allerdings an den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet Das hälftige Pflegegeld bei Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege kann bis an acht Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden.

Tabelle Kurzzeitpflege

PflegebedürftigkeitLeistungen bei Kurzzeitpflege
Pflegegrad 1Bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag
Pflegegrade 2 – 51.612 Euro für die Kosten der Kurzzeitpflege von bis zu acht Wochen

Tagespflege / Nachtpflege

Die Tagespflege oder die Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflege. Der Pflegebedürftige wird zeitweise im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung versorgt. Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können neben der ambulanten Pflegesachleistung oder dem Pflegegeld in vollem Umfang beansprucht werden, eine Abrechnung der Leistungen erfolgt nicht.

Tabelle teilstationäre Pflege

PflegebedürftigkeitLeistungen bei teilstationärer Pflege
Pflegegrad 1Bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2689 Euro
Pflegegrad 31.298 Euro
Pflegegrad 41.612 Euro
Pflegegrad 51.995 Euro

Vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege bedeutet Pflege in einem Pflegeheim. Aus die Umstellung von Pflegestufen zu Pflegegraden könnten sich unter Umständen geringere Leistungsansprüche gegen die Pflegekasse ergeben. Um Einbußen zu vermeiden, genießen betroffene Pflegebedürftige Bestandsschutz: Siehe bekommen ab dem 1. Januar 2017 einen Zuschlag auf den Leistungsbetrag, wenn ihr selbst zu tragend Eigenanteil am Pflegesatz ab 1. Januar 2017 höher ist als im Dezember 2016. Der Zuschlag gleicht die Differenz aus. Zudem bekommen auch Pflegebedürftige mittels Demenz, die bisher unter die sogenannte „Pflegestufe 0“ gefallen sind, Anspruch auf Leistungen zur vollstationären Pflege. Versicherte mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich. Schließlich gibt es einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil der Versicherten in vollstationärer Pflege für die Pflegegrade 2 bis 5. Vor dem 1. Januar 2017 stieg im Falle einer Höherstufung der Pflegebedürftigkeit zwar die Leistung der Pflegeversicherung an, gleichzeitig aber nahm auch der pflegebedingte Eigenanteil an. Dieser wird künftig nicht mehr steigen, wenn jemand in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird.

Tabelle vollstationäre Pflege

PflegebedürftigkeitLeistungen bei vollstationärer Pflege
Pflegegrad 1Zuschuss in Höhe von 125 Euro möglich
Pflegegrad 2770 Euro
Pflegegrad 31.262 Euro
Pflegegrad 41.775 Euro
Pflegegrad 52.005 Euro

Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen

Leben Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen der Unterstützung für behinderte Menschen, so beteiligt sich die Krankenkasse in Anlehnung an die in den Einrichtungen erbrachten Pflegeleistungen pauschal in Höhe von zehn Prozent des Heimentgelts, höchstens jedoch mit 266 Euro monatlich an den Heimkosten. Daneben können die Pflegebedürftigen ein ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage beanspruchen, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.

Tabelle vollstationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe

PflegebedürftigkeitLeistungen
Pflegegrad 2 – 5266 Euro