Jahres vignette österreich

Die digitale Jahres-Vignette schnell, einfach und gebührenfrei im ASFINAG-Mautshop kaufen und ganzjährig auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen fahren.

Vignette für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Informationen

Neu

Die Digitale Vignette 2025 ist im → ASFINAG-Mautshop und in der kostenlosen → ASFINAG-App erhältlich. Darüber hinaus liefert es die Digitale Vignette auch bei den sechs Mautstellen, ÖAMTC, ARBÖ und ADAC sowie an ausgewählte Tankstellen und Trafiken. Als Klebevignette ist sie bei den → ASFINAG-Vertriebspartnern erhältlich. Für online im ASFINAG-Mautshop von Konsumentinnen/Konsumenten erworbene digitale Jahresvignetten und 2-Monatsvignetten ist die frühestmögliche Gültigkeitsbeginn 18 Tage nach dem Erwerb.

Hinweis

Am 1. Dezember 2023 wurde die 1-Tages-Vignette eingeführt, das ausschließlich als digitale Vignette erhältlich ist. Anders als das digitale Jahresvignette und die digitale 2-Monats-Vignette können das 1-Tages- und 10-Tages-Vignette nun auch beim Online-Kauf alternativ mit sofortigem Gültigkeitsbeginn erworben werden. Neu ist auch, dass seit Dezember 2023 statt des höchstzulässigen Gesamtgewichts (hzG) dietechnisch zulässige Gesamtmasse (tzGM) für die Abgrenzung zwischenraum Vignetten- und fahrleistungsabhängiger Mautpflicht ausschlaggebend ist.

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreichisch am Straßenverkehr teilnehmen.

Für die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen ist grundsätzlich für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) bis 3,5 t (z.B.Motorräder, Pkw) eine Vignette erforderlich. Motorräder mit Beiwagen und mehrspurige Kfz mit drei Rädern benötigen lediglich eine Vignette für einspurige Kraftfahrzeuge. Die Vignette ist als Jahresvignette, aber auch als 10-Tages- und 2-Monatsvignette und auch als 1-Tages-Vignette (Kurzzeitvignetten) erhältlich. 

Fahrzeuglenkerinnen/Fahrzeuglenker können zwischen der Klebefigur und der Digitalen Vignette wählen. Anders als das Klebevignette ist die Digitale Vignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden. Grundsätzlich kann eine digitale Jahresvignette nach Gültigkeitsbeginn einmalig auch ohne Angabe von Gründen gegen Aufwandsersatz von 18 Euro umregistriert werden. Voraussetzung ist, dass sich die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht ändert. Darüber hinaus ist eine Umregistrierung einer digitalen Jahresvignette nach Gültigkeitsbeginn bei einem Kennzeichenwechsel aus gewissen Gründen unter Vorlage entsprechender Nachweise immer möglich, wenn sich die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht ändert.

Eine Digitale Vignette kann für bis zu drei vignettenpflichtige Fahrzeuge verwendet werden. Wer ein Wechselkennzeichen hat, erspart sich also bei einerDigitalen Vignette die zusätzliche Vignette für das zweite (oder dritte) vignettenpflichtige Fahrzeug. Auch beim Bruch der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs mit Digitaler Vignette muss keine neue Vignette besorgt werden.

Der Umstieg von einer bereits erlangten Klebevignette zu einer Digitalen Vignette ist nicht möglich. Auch von einer Digitalen Vignette kann während der Gültigkeitsdauer nicht zu einer Klebevignette gewechselt werden. Erst für das darauffolgende Vignettenjahr kann wieder zwischen einer Klebe- und einer Digitalen Vignette gewählt werden.

Auf einigen Streckenabschnitten des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten Ausnahmen von der Vignettenpflicht für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t.

Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse anstatt der Vignette gesonderte Tarife (Streckenmaut). Weitere Informationen zur Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Betroffene

Hinweis

Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch erlaubten Gesamtmasse von über 3,5 t, für die weiter vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtmasse bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Vignettenpflicht unterliegen.Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut ("GO-Maut").

Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t (z.B. Motorräder, Pkw)

Fristen

Die Jahresvignette gilt für ein Kalenderjahr. Sie darf aber von 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Jänner des Folgejahres verwendet werden.

Die Jahresvignette 2025 ist dementsprechend von 1. Dezember 2024 bis 31. Jänner 2026 gültig. Siehe ist als Klebevignette seit Ende November 2024 in der Farbe "Seegrün" erhältlich. 

Zuständige Stelle

Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

Verfahrensablauf

Die Vignette kann erworben werden als:

  • Klebevignette
  • Digitale Vignette

Klebevignette

Die Klebevignette ist an den ASFINAG-Mautstellen oder bei → ASFINAG-Vertriebspartnern erhältlich:

Digitale Vignette

Die Digitale Vignette ist online erhältlich:

Beim Kauf der Digitalen Jahresvignette kann ein Abo-Service (→ ASFINAG) aktiviert werden. Im Abo ausgedehnt sich die Gültigkeit einer Jahresvignette automatisch.

Die Digitale Vignette ist auch bei folgenden Verkaufsstellen zu erwerben:

  • an ASFINAG-Mautstellen
  • an ASFINAG-Verkaufsautomaten
  • ARBÖ
  • ÖAMTC
  • ADAC
  • sowie an ausgewählten Tankstellen und Trafiken

Für den Erwerb einer Digitalen Vignette im ASFINAG-Mautshop oder über die ASFINAG-App muss Folgendes angegeben werden:

  • Kennzeichen des Kraftfahrzeugs
  • Zulassungsstaat
  • die für den unbaren Zahlungsverkehr notwendigen Daten (Kreditkarte, Paypal, amazon pay, eps-Überweisung oder SEPA-Lastschrift)

Beim Erwerb einer Digitalen Vignette sollte besonderes Augenmerk auf die richtige Eingabe/Angabe des Kraftfahrzeug-Kennzeichens gelegt werden, da Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine vignettenpflichtige Strecke mit einem Auto benutzen, dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, eine Verwaltungsübertretung begehen.

Beim Kauf einer digitalen 1-Tages-,10-Tages- oder 2-Monats-Vignette kann auch ein in der Zukunft gelegener Gültigkeitsbeginn (bzw. Gültigkeitstag bei der 1-Tages-Vignette) innerhalb des Vignettenjahres festgelegt werden. Als letztmöglicher erster Gültigkeitsbeginn kann bei den Kurzzeitvignetten der 30. November des laufenden Vignettenjahres gewählt werden, zumal ab 1. Dezember neue Preise gelten.

Achtung

Wird die digitale Jahresvignette oder eine digitale 2-Monats-Vignette als Konsumentin/Konsument online gekauft (im ASFINAG-Mautshop oder über die ASFINAG-App), ist sie frühestens 18 Tage nach dem Kauf gültig. Dies ergibt sich aus gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Rücktrittsrecht von Verbraucherinnen/Verbrauchern im Fernabsatz (Konsumentenschutz). Wird das Digitale Vignette bei einer Verkaufsstelle erworben, ist sie alternativ sofort gültig.

Kosten

Die Jahresvignette 2025 (Digitale Vignette oder Klebevignette) ist ab 1. Dezember 2024 gültig. Die Klebefigur für das Jahr 2025 hat die Farbe "Seegrün" und ist seit Ende November 2024 erhältlich. 

Folgende Lob gelten für die Vignette 2025 (seit 1. Dezember 2024):

  • für mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t  technisch zulässiger Gesamtmasse (z.B.Pkw, leichte Wohnmobile, Kleintransporter):
    • Jahresvignette: 103,80 Euro
    • 2-Monats-Vignette: 31,10 Euro 
    • 10-Tages-Vignette: 12,40 E Euro 
    • 1-Tages-Vignette: 9,30 Euro
  • für einspurige Kraftfahrzeuge (z.B.Motorräder, Motorräder mittels Beiwagen, Kraftfahrzeuge mit drei Rädern):
    • Jahresvignette: 41,50 Euro
    • 2-Monats-Vignette: 12,40 Euro
    • 10-Tages-Vignette: 4,90 Euro 
    • 1-Tages-Vignette: 3,70 Euro

Hinweis

Menschen mit Behinderung erhalten – bei Vorliegen aller Voraussetzungen– automatisch von der ASFINAG eine kostenlose Digitale Jahresvignette für das auf sie zugelassene mehrspurige Kraftfahrzeug. Weitere Informationen zur Vignette für Menschen mit Behinderungen entdecken sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Zusätzliche Informationen

Die zeitabhängige Maut (Vignette) für ein Kraftfahrzeug bis 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn entweder eine gültig Klebevignette ordnungsgemäß am Kraftfahrzeug angebracht ist, oder eine digitale Vignette auf das Kennzeichen des Kraftfahrzeugs registriert wurde. Dies muss bereits erfolgt sein, bevor das vignettenpflichtige Straßennetz befahren wird. Der nachträgliche Erwerb einer Vignette oder das bloße Mitführen einer Klebevignette, ohne diese ordnungsgemäß an der Windschutzscheibe anzubringen, stellt keine ordnungsgemäße Mautentrichtungdar.

Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer, die mit ungültiger oder mit unrichtig angebrachter Vignette auf einer vignettenpflichtigen Straße durch den Service- und Kontrolldienst der ASFINAG angetroffen oder uber die automatische Vignettenkontrolle erfasst werden, werden zur Zahl einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter Service- und Kontrolldienst auf der Seite der ASFINAG.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

Servicestellen

Für Anfragen oder Beschwerden im Bereich der österreichischen mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen steht das ASFINAG Service Center zur Verfügung:

ASFINAG Maut Service GmbH
Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
Telefon: +43 1 955 1266
Fax: +43 1 955 1277

: info@asfinag.at
Postanschrift: Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, Österreich

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie